Medizinische Ausnahmegenehmigung
(Therapeutic Use Exemption TUE)
Die Medizinische Ausnahmegenehmigung ist ein Dokument, mit der dem Athleten bescheinigt wird, aus medizinisch indizierten Gründen eine Substanz einnehmen oder eine Methode anwenden zu dürfen, die auf der aktuellen Verbotsliste der WADA steht und damit im Sport verboten ist.
Der TUE-Antrag ist ordnungsgemäß und lesbar ausgefüllt einschließlich aller geforderten medizinischen Unterlagen an die IWF oder die NADA zu senden. Für die Anwendung einer im Wettkampf verbotenen Substanz muss der Antrag jeweils 21 Tage vor dem Wettkampf eingegangen sein. Eine immer verbotene Substanz darf erst nach Genehmigung angewandt werden.
Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden, auch die inhalative Anwendung, muss mit einer Erklärung zum Gebrauch angezeigt werden. Hierzu ist das NADA-Formular TUE-Standard-Declaration 2009 zu verwenden. Der nicht-systemische und inhalative Einsatz von Kortison muss außerdem zwingend auf dem Doping-Kontrollformular erwähnt werden. Für internationale Athleten ist die Anzeige nicht erforderlich.
Die NADA hat die Anforderungen an einen TUE-Antrag im Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen festgelegt.
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